- Kinder vor dem Schuleintritt (0–4 Jahre) sowie Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit (15–20 Jahre): Kostenübernahme durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI).
- Kinder im schulpflichtigen Alter (Kindergarten bis Ende Oberstufe, ca. 4–15 Jahre): Kostenübernahme durch die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD).
- Zusatzversicherung: Bei Erwachsenen oder Kindern von 0 – 20 Jahren, deren Kosten für die Therapie weder von der BKD noch von der GSI übernommen werden, kann die Finanzierung über die Zusatzversicherung eruiert werden. Die Finanzierung über die Zusatzversicherung gilt nur für myofunktionelle Therapie bei Esther Nielsen mit der EMR Anerkennung für Myofunktionelle Therapie Nr. 212 und der ZRS Nummer B419865.
Klassische Logopädie wird nicht über die Zusatzversicherung finanziert. Die Finanzierung über die Grundversicherung ist in der Logopädie Praxis Sprachschatz nicht möglich.
Bei der Anmeldung klären wir gemeinsam die Finanzierung. Danach können unkompliziert Termine für Abklärung und Therapie vereinbart werden.
Therapiematerial:
Die BKD und GSI übernehmen die Kosten für die Therapie, Abklärungen, Gespräche und Berichte. Nicht abgedeckt sind jedoch die Ausgaben für spezielles Therapiematerial.
Ich informiere Sie jeweils vor einer Anschaffung transparent und wir prüfen gemeinsam verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Materialien liegen im kleinen Kostenrahmen (ein- bis unterer zweistelliger Betrag).
